Widerrufsrecht

Kein Widerrufsrecht für verderbliche Lebensmittel
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.

Unsere Produkte fallen unter diese Ausnahme, da es sich um verderbliche Lebensmittel handelt, die eine kurze Haltbarkeitsdauer aufweisen und deren Qualität bei einer Rücksendung nicht garantiert werden kann. Daher ist ein Widerruf nach Erhalt der Ware ausgeschlossen.

Sollte die gelieferte Ware Mängel aufweisen, bitten wir dich, uns umgehend zu kontaktieren. Wir werden mit Sicherheit eine angemessene Lösung für dein Anliegen finden. Hier findest du unser Kontaktformular.

 

Warum entfällt das Widerrufsrecht bei solchen Produkten?
Diese Waren können aufgrund von Temperaturschwankungen, unsachgemäßer Lagerung oder Zeitverzug ihre Qualität verlieren und sind dann nicht mehr zum Verzehr geeignet. Daher fällt diese Produktkategorie unter die Ausnahmen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB.